In der zum Januar 2008 veröffentlichten Richtlinie zur technischen Beratung, zum Verkauf und zur Montage von Gelenkarmmarkisen wurde im Bereich Befestigung auf Holz neue Definitionen getroffen.
Hier ist besonders auf Mindestabstände zwischen Schrauben und zum Ende des Balkens zu achten.
Des Weiteren ist das zu verwendende Schraubenmaterial (Edelstahl oder verzinkter Stahl) je nach Lage und Wartung definiert.
Hier ein Beispiel:
Montage am Dachsparren
Nadelholz mit einer Festigkeitsklasse von mindestens C24 nach DIN 1052.
Mindestabstände bei Verwendung von Gewindestangen M10 mm.
Abstand zum Balkenende mindestens 80 mm Abstand zur Balkenseite mindestens 30 mm
Empfohlene Balkendicke mindestens 48 mm Schraubenabstand mindestens 50 mm
Zulässige Querkraft auf die Schraube 3,14 kN
In der Richtlinie wird davon ausgegangen, dass der Balken nicht unterbrochen ist (kein Dachfenster).
Werkstoff des Befestigungsmittels:
Edelstahl wird notwendig bei:
- Meeresnähe
- Industrieatmosphäre
- Anbringungshöhe über 8 m über Gelände
- Zugängigkeit der Verschraubung nicht gegeben
- nicht regelmäßiger Wartung
Aus Sicherheitsgründen ist eine Befestigung mit Schrauben aus Edelstahl vorzuziehen.